• © Martin Zeller
  • © Martin Zeller
  • © Martin Zeller

STÄDTISCHE CONTAINER, ZÜRICH (CH)

Die temporäre Containersiedlungwurde innerhalb von sechs Monaten geplant, bewilligt und gebaut. Sie dient der kurzfristigen Unterbringung von Asylsuchenden.

Status
Fertiggestellt

Art der Bewohner
Asylbewerber

Anzahl der Bewohner
114

Moduleinheiten
70 Raummodule in 12 Wohneinheiten

Bauverfahren
Container

Land
Schweiz

Wohnfläche pro Person (m²/Person)
15,50

Architekt
NRS in situ, Zürich
Projektleitung: Sebastian Güttinger, Pascal Angehrn

Auftraggeber
Asylorganisation Zürich AOZ, vertreten durch das Amt für Hochbau der Stadt Zürich

Ausführende Firma
JägerPartner AG, Zürich; ALHO AG, Wikon (CH)

Zwischennutzung mit Containern
Die Asyl-Organisation Zürich (AOZ) suchte bereits im Jahr 2010 für Asylsuchende kurzfristig neue Wohnmöglichkeiten. In Leutschenbach, im Norden des Züricher Zentrums, wurde sie fündig. Die Stadt Zürich erwarb dort ein ehemaliges Getränkedepot auf dem „Heineken-Areal“. Die temporäre Wohnsiedlung war dank aller Beteiligten innerhalb von sechs Monaten geplant, bewilligt und gebaut. Im Kopfbau werden weiterhin Getränke verkauft, die Lagerhalle wurde bis auf die Bodenplatte im Erdgeschoss und die beiden Enden abgerissen und dreigeschossig mit Containern bebaut. Diese sind geschossweise versetzt gestapelt, so dass auf jedem Geschoss je ein gedeckter Laubengang entsteht, und bilden einen Hof. Die 70 Raummodule sind zu 12 Wohneinheiten gegliedert. 4 bis 5 Wohnmodule bilden zusammen mit einem Küchen- und Badmodul eine Wohneinheit (124-150 m2) für 8 bis 10 Personen. Die beiden Enden der Lagerhalle blieben als gedeckte Außenbereiche bestehen. In einem steht ein Container, der als Waschsalon genutzt wird. Ein Teil der Erwachsenen geht tagsüber einer geregelten Arbeit nach. Wer keinen Job hat, nutzt Bildungs- und Beschäftigungsprogramme. Die rund 20 Kinder besuchen den Kindergarten oder die öffentliche Schule im Quartier. Ende des Jahres wurde eine Erweiterung für 36 Personen fertiggestellt. Bald aber soll die Anlage versetzt werden, weil an ihrer Stelle ein Wohngebiet geplant ist.

Text: Friederike Meyer / Yvonne Michel
Aus: Stadtbauwelt48.2015